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April 2022
Anbei finden Sie dies aktuellen Elterninformationen zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Download hier.
02.04.2022
Das Kabinett hat am 29. März die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten.
Buskinder benötigen während der Fahrt weiterhin eine Maske. Das betrifft auch unsere Schwimmkinder (2.Klasse).
05.03.2022
Liebe Eltern, ab 7. März sollen die Schutzmaßnahmen an Schulen achtsam und schrittweise zurückgefahren werden.
- Regelbetrieb gilt wieder
In den Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen wird der Regelbetrieb wieder aufgenommen. Der Unterricht findet ohne Beschränkung auf feste Klassen entsprechend der Stundentafel statt. Auch in den Kindertageseinrichtungen soll der eingeschränkte Regelbetrieb wieder abgeschafft werden. Gruppen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden.
- Schulbesuchspflicht gilt wieder
Die Abmeldemöglichkeit von der Präsenzbeschulung entfällt; es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus anderen Rechtsgründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen möglich.
- Schulfahrten sind möglich
Exkursionen und Schulfahrten sind generell wieder zugelassen. Für alle Fahrten im In- und Ausland einschließlich der Maßnahmen der internationalen Bildungskooperation sowie Erasmus+ gelten die Regelungen des Erlasses vom 8. Juni 2021.
- Das Testregime wird verändert
Die anlasslose Testung aller Schülerinnen und Schüler mittels Selbsttest wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Bei positivem Corona-Testergebnis einer Schülerin oder eines Schülers besteht eine fünftägige tägliche Testpflicht für die betreffende Klasse. Durch diese engmaschige Kontrolle ist damit in der Regel die Anordnung häuslicher Lernzeit für einzelne Klassen oder Schulen nicht mehr notwendig und kontinuierlicher Präsenzunterricht abgesichert.
19.01.2022
Liebe Eltern, wir bitten um Beachtung.
Vielen Dank
Ihr GS-Team
26.11.2021
Liebe Eltern,
aufgrund der sich zuspitzenden Situation bzgl. Infektionszahlen gibt es seit 19. November erste Informationen zum Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien.
- Schulen bleiben weiterhin offen - lokales Reagieren auf das Infektionsgeschehen an Schule mit temporären Maßnahmen - bis hin zur Anordnung häuslicher Lernzeit
- ab 29.11.2021 eingeschränkter Regelbetrieb - bedeutet Lernen in festen Gruppen (im Klassenverband)
Der Stundenplan soll weitestgehend beibehalten werden. Es findet kein Unterricht mit gemischten Klassen statt. Bitte die aktuellen Stundenpläne beachten.
Bis auf Weiteres entfallen daher auch GTA „Fußball“, Spielend lernen“ und „Handball“.
- Die Schulbesuchspflicht ist ab dem 22.11.2021 erneut ausgesetzt.
Abmeldungen bitte schriftlich - durch den Infektionsschutz begründet abgeben. Damit ergibt sich die Pflicht zur häuslichen Lernzeit. Ein Anspruch auf Beschulung durch die Lehrkraft besteht in diesem Fall nicht.
- Testungen für Schüler/innen im Haus Montag / Mittwoch / Freitag. Beim Wiederkommen nach Krankheit wird sofort am Tag des Zutritts getestet.
- Einlass Mitarbeiter/Lehrkräfte: 3G-Regel am Arbeitsplatz, Schulfremde ebenfalls. Auch wenn für vollständig Geimpfte und Genesene keine Testpflicht besteht, wird die Testung dennoch für diesen Personenkreis ausdrücklich empfohlen. Diese Regelung gilt nun u.a. ebenfalls für Elterngespräche, Gremien der Elternmitwirkung sowie für den Zugang außerhalb von Unterrichtszeiten.
(Der Test kann auch in der Schule durchgeführt werden.)
Bisherige Hygienemaßnahmen behalten ihre Gültigkeit. Zusätzlich gibt es ab dem 29.11.2021 eine neue Aufteilung der Garderoben, um Begegnungen an den Spinden zu minimieren.
Außerdem wurden den Klassen Flächen für die Hofpause zugeordnet.
Das Führen von Klassen zur Hofpause und zum Unterrichtsschluss als ein weiteres Mittel hilft auch, den Schulbetrieb etwas sicherer zu organisieren.
Aufgrund personeller Engpässe im Hort kann es gegebenenfalls passieren, dass die Anfertigung der Hausaufgaben nicht abgedeckt wird.
Liebe Eltern, wir bitten Sie daher, dies zu Hause zu ermöglichen.
Für Ihr Mitwirken vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
C. Liebig S. Scheffel
Schulleiterin stellv. Schulleiterin
08.10.2021
Liebe Eltern,
mit Blick auf die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus macht es sich erforderlich, die Maßnahmen anzupassen.
Ab Montag, dem 11.10.2021 müssen daher wieder alle Schüler bis zum Klassenzimmer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Diese braucht nicht im Unterricht und an der frischen Luft aufgesetzt werden, jedoch auf allen Wegen im Schulhaus.
Liebe Eltern, bitte sichern Sie die anstehende Veränderung mit uns gemeinsam ab.
Herzlichen Dank
C. Liebig S. Scheffel
Schulleiterin stellv. Schulleiterin
01.09.2021
Liebe Eltern,
der Schuljahresbeginn steht unmittelbar bevor und wir Lehrer freuen uns auf unsere Schüler. Damit der Start gelingt, erhalten Sie einige Informationen zur Schuleinführung und den ersten Schulwochen.
Schulaufnahmefeier am 04.09.202
Es besteht laut "SchulKitaCoVO" an diesem besonderen Tag keine Testpflicht für Schulanfänger und die Begleitpersonen. Eine Kontrolle der Impf- bzw. Genesungsnachweise erfolgt nicht. Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden ist das Tragen eines MNS verpflichtend, wenn der Abstand von 1,5 m nicht gewährleistet werden kann. Alle Gäste vermeiden bitte höhere Personendichten nicht verwandter Teilnehmer.
Erste Schulwochen (06.09. bis 17. 09.2021)
In den ersten beiden Schulwochen testen sich Ihre Kinder unter Anleitung einer Lehrkraft zweimal oder dreimal wöchentlich selbst (abhängig von der Inzidenz). Die Testtage sind Montag, Mittwoch (7- Tages Inzidenz unter 10) oder Montag, Mittwoch, Freitag (7- Tages Inzidenz über 10).
Weiterer Verlauf
In den darauffolgenden Wochen wird einmal getestet (Montag), wenn die Inzidenz unter 10 und zweimal, wenn sie über 10 liegt. Eine Selbstauskunft als Testnachweis hat keine Gültigkeit.
Akzeptiert werden Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, welches die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgten sowie Tests aus Testzentren.
Ab einer Inzidenz von 35 setzt die Maskenpflicht nach dem Hygieneplan der Schule ein. Für Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel besteht nach wie vor die Pflicht, einen MNS zu tragen, für schulfremde Personen auf dem Schulgelände ebenfalls.
Schulbesuchspflicht
Es besteht wieder die Schulbesuchspflicht. Nur mit einem ärztlichen Attest kann Ihr Kind von der Schulbesuchspflicht befreit werden.
Liebe Eltern, wir wünschen uns einen ruhigen Schulstart im Regelbetrieb und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihr Grundschulteam
30.06.2021
Liebe Eltern,
unterschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10, gilt das Zutrittsverbot nach Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Testnachweis einmal wöchentlich zu erbringen ist (Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung, gültig ab 1. Juli 2021).
Für unsere Schule zählt daher, wir testen nur noch am Montag.
Mit der aktualisierten Regelung verbinden wir weiterhin:
- die verschiedenen Sammel- sowie Verabschiedungsplätze entfallen
- Einlass etc. für alle Haupteingang
- Nutzung der Garderoben/Spinde (einschließlich der Hausschuhe)
- Hofpause ohne Trennung nach Klassenstufen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
07.06.2021
Liebe Eltern,
aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 im Landkreis Görlitz wird ab Mittwoch, dem 09.06.2021 in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen (§ 23 Absatz 3a SächsCoronaSchVO) übergegangen.
Die Regelungen zur Schulbesuchspflicht mit der Möglichkeit der schriftlichen Abmeldung von der Teilnahme am Präsenzunterricht gelten fort.
Die zweimalige Testpflicht pro Woche bleibt bestehen, gleichfalls alle anderen bekannten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie beispielsweise das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Wir behalten bei:
- Sammel- sowie Verabschiedungsplätze
Klasse |
Sammel- und Verabschiedungsplatz |
Einlass / Unterrichtsschluss |
Klasse 1a |
Tor Turnhalle -> Schulhaus |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 1b |
direkt vor der Turnhalle |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 2a |
Tor Hausmeister/Spielplatz |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 2b |
Haupteingang |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 3a |
Tor Hausmeister/Spielplatz |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 3b |
Haupteingang |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 4a |
direkt vor der Turnhalle |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Klasse 4b |
Tor Turnhalle -> Treppe |
07:15 Uhr - laut neuem Plan |
Die neuen Stundenpläne werden jeweils vom Klassenleiter Ihren Kindern ausgehändigt.
Bis zu den Sommerferien nutzen wir die Garderobe nur für die Aufbewahrung der Turnbeutel (Montag - Freitag), die Hausschuhpflicht entfällt in dieser Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schulleitung
20.05.2021
Liebe Eltern,
soeben erhielten wir vom Landesamt für Schule und Bildung Chemnitz das Schreiben „Unterschreitung des Inzidenzwertes von 100“. (Download hier)
Dies bedeutet, dass ab Dienstag, dem 25.05.2021 für alle Schüler der eingeschränkte Regelbetrieb mit festen Klassen wieder stattfindet.
Damit entfallen die A- und B-Wochen sowie die Notbetreuung.
Sammel- und Verabschiedungsplätze sowie Zeiten und Stundenpläne behalten ihre Gültigkeit (Siehe auch Elterninformation vom 11.2.21.), ebenso die Infektionsschutzmaßnahmen einschließlich der Testpflicht.
Wir freuen uns auf alle Kinder und verbleiben mit freundlichen Grüßen
C. Liebig S. Scheffel
Schulleiterin stellv.Schulleiterin
18.05.2021
Liebe Eltern,
ab 20.05.2021 findet das wöchentliche Wechselmodell für alle Jahrgangsstufen statt.
B-Woche: 17.05.2021 - 21.05.2021
A-Woche: 25.05.2021 - 28.05.2021
B-Woche: 31.05.2021 - 04.06.2021
A-Woche: 07.06.2021 - 11.06.2021
B-Woche: 14.06.2021 - 18.06.2021
A-Woche: 21.06.2021 - 25.06.2021
B-Woche: 28.06.2021 - 02.07.2021
18.05.2021
Liebe Eltern,
entsprechend dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz und der sinkenden Inzidenz (RKI Wert) ist damit zu rechnen, dass Fall 2, das Wechselmodell für alle Klassen unserer Einrichtung demnächst in Kraft tritt.
Sobald wir offiziell darüber informiert werden, geben wir Ihnen auf diesem Weg auch Bescheid.
Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen wöchentlich (A-Woche bzw. B-Woche)
Die Schüler einer Klasse wurden vom Klassenleiter in zwei Gruppen nach A-Woche bzw.
B-Woche eingeteilt. Dieser informiert Sie per Mail darüber.
Wir behalten bei:
- Sammel- sowie Verabschiedungsplätze und Zeiten
Klasse |
Sammel- und Verabschiedungsplatz |
Einlass / Unterrichtsschluss |
Klasse 1a |
Tor Turnhalle -> Schulhaus |
07:15 Uhr - 11:10 Uhr |
Klasse 1b |
direkt vor der Turnhalle |
07:15 Uhr - 11:10 Uhr |
Klasse 2a |
Tor Hausmeister/Spielplatz |
07:15 Uhr - 11:10 Uhr |
Klasse 2b |
Haupteingang |
07:15 Uhr - 11:10 Uhr |
Klasse 3a |
Tor Hausmeister/Spielplatz |
08:00 Uhr - 12:05 Uhr |
Klasse 3b |
Haupteingang |
08:00 Uhr - 12:05 Uhr |
Klasse 4a |
direkt vor der Turnhalle |
08:00 Uhr - 12:05 Uhr |
Klasse 4b |
Tor Turnhalle -> Treppe |
08:00 Uhr - 12:05 Uhr |
- Des Weiteren die Stundenpläne des eingeschränkten Regelbetriebs
Bei Bedarf kann nach Absprache mit dem Klassenleiter ein individuelles Fördern stattfinden.
Die Notbetreuung für die Kinder der Klassen 1-4 ist ab 07:15 bis 11:10 Uhr möglich.
Aufgaben für die häusliche Lernzeit übermitteln Ihnen in bekannter Weise die Klassenlehrer.
Liebe Eltern, wir freuen uns auf die weitere Öffnung und verbleiben bis zum offiziellen Startschuss für alle Jahrgänge mit freundlichen Grüßen
C. Liebig, S. Scheffel
Schulleiterin stellv. Schulleiterin
12.05.2021
Liebe Eltern,
wir leiten das Schulleiterschreiben
"Umsetzung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV)“
an Sie weiter und bitten ab Montag, dem 17.5.21 um Beachtung.
In diesem Zusammenhang verweisen wir explizit auch auf Seite 2 von 3, den Punkt 4:
"Wegfall der qualifizierten Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2".
Vielen Dank für Ihr Mitwirken.
Freundliche Grüße
Schulleitung
Carmen Liebig, Silke Scheffel
24.04.2021
Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie den aktuellen Elternbrief des sächsischen Staatsministers für Kultus. Download hier.
23.04.2021
Liebe Eltern,
das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz wurde nun beschlossen, indem auch der Schulbetrieb einheitlich in Abhängigkeit von der festgelegten Inzidenz geregelt wird.
Die Zahlen müssen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 oder 165 sein bzw. fünf Tage darunter liegen, damit die Regelung am übernächsten Tag in Kraft tritt.
Dies bedeutet für den Schulbetrieb:
Fall 1: Inzidenz unter 100 - eingeschränkter Regelbetrieb - alle Kinder sind in der Schule und die Kernfächer werden unterrichtet (wie bisher)
Fall 2: Inzidenz über 100 - Wechselmodell - die Kinder werden alle an der Schule nach einem Konzept des Wechselmodells unterrichtet (muss im Team entworfen werden)
Fall 3: Inzidenz über 165 - häusliche Lernzeit für die Klassen 1 - 3; Klasse 4 zählt als Abschlussklasse und wird im Wechselmodell unterrichtet
Das Wechselmodell soll den Abstand der Kinder von 1,5 m weitestgehend ermöglichen.
Da die Inzidenz in Görlitz seit einiger Zeit über 165 liegt, tritt ab Montag Fall 3 in Kraft. Die Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird zu den üblichen Hort- und Unterrichtszeiten gewährleistet. Kinder der Klasse 4 haben ebenfalls vor und nach dem Unterricht das Recht auf Notbetreuung.
Für die Umsetzung des Wechselmodells in den Klassen 4a/b ab dem 26.04.2021 folgen zum Schluss erste Ausführungen.
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?Anspruch Notbetreuung
Formular "Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung": Antrag Notbetreuung
Diese Formulare erhalten Sie per Link. Sie sind am Montag über das Kind mitzugeben bzw. können per Mail an die Schule geschickt werden.
Kinder, die in die Schule kommen, werden weiterhin am Montag und Donnerstag getestet. Die Verfahrensweise ändert sich nicht, bestehende Infektionsschutzmaßnahmen behalten ihre Gültigkeit.
Das Wechselmodell und auch die Notbetreuung erfordern einen hohen personellen Aufwand, sodass die häusliche Lernzeit nicht mehr im gleichen Umfang wie bisher umgesetzt werden kann. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden die Aufgaben verständlich und nachvollziehbar zugearbeitet und für Rückfragen sind wir weiterhin offen. Wir unterstützen Sie, so gut es geht.
Informationen und Antworten auf viele Fragen zum Schulbetrieb finden Sie auch unter: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/04/22/bundesnotbremse-regeln-fuer-den-schul-und-kitabetrieb/ .
Liebe Eltern, wir wissen, dass es unheimlich kräftezehrend ist, wieder das Lernen Ihrer Kinder so intensiv zu begleiten. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wenn es Unklarheiten oder Probleme gibt, um die Zeit gemeinsam bestmöglich für Ihre Kinder zu gestalten.
Ein angekündigtes Schreiben vom Staatsministerium für Kultus an alle Eltern lassen wir Ihnen zukommen, sobald es vorliegt.
Erste Überlegungen zum Wechselunterricht der Jahrgangsstufe 4:
Wir behalten bei:
-
Sammel- sowie Verabschiedungsplätze und Zeiten:
Klasse |
Sammel- und Verabschiedungsplatz |
Einlass / Unterrichtsschluss |
Klasse 4a |
direkt vor der Turnhalle |
08:00 Uhr - 12:05 Uhr |
Klasse 4b |
Tor Turnhalle -> Treppe |
08:00 Uhr - 12:05 Uhr |
- im Wesentlichen die Stundenpläne
- das Bildungsangebot fokussiert sich weiterhin auf die Kernfächer und wir wechseln die Gruppen wöchentlich
- die Einteilung der Klasse in Gruppen nimmt der Klassenleiter vor, dieser informiert Sie auch darüber
- bei Bedarf kann nach Absprache mit dem Klassenleiter ab 7:25 Uhr ein individuelles Fördern stattfinden
- Aufgaben für die häusliche Lernzeit übermitteln Ihnen in bekannter Weise die Klassenlehrer
- die Notbetreuung für die Kinder ist ab 07:15 Uhr möglich
22.04.2021
Liebe Eltern,
Sie entnehmen den Medien sicher selbst, es wird immer wahrscheinlicher, dass ab Montag, dem 26.04.2021 die Görlitzer Schulen wieder in die häusliche Lernzeit gehen müssen.
Sobald wir nähere Informationen besitzen, leiten wir sie auf diesem Wege an Sie weiter.
Mit freundlichen Grüßen
C. Liebig S. Scheffel
Schulleiterin stellv. Schulleiterin
08.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, sollen sich alle Schülerinnen und Schüler auch der Primarstufe ab dem 12.04.2021 zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger selbst testen, um die Schulen auch unabhängig von der Inzidenz geöffnet zu lassen.
Bitte nehmen Sie folgende Hinweise zur Kenntnis:
Wir unterrichten weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb. Der Stundenplan bleibt wie gehabt bestehen. Die Klassen bzw. Gruppen werden strikt getrennt. Die Maskenpflicht für Ihre Kinder gilt weiterhin auf den Gängen, jedoch nicht im Klassenzimmer und nicht auf dem Schulhof.
Der Selbsttest Ihrer Kinder findet unter Aufsicht und Anleitung im Klassenzimmer statt. Für die Durchführung und Verarbeitung der Daten benötigen wir Ihr Einverständnis. Sie müssten diese Erklärung bereits am Montag, den 12.04.2021 Ihrem Kind mitgeben, da am 1. Schultag nach den Osterferien der erste Selbsttest verpflichtend stattfinden wird. Den Download der Erklärung finden Sie hier.
Erscheint Ihr Kind am Montag, den 12.04.2021 ohne die Einverständniserklärung in der Schule, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Sie können uns die Einwilligung telefonisch erteilen und wir geben Ihnen das entsprechende Formular am Montag zum Ausfüllen mit.
Die Selbsttests werden wir jeweils am Montag und Donnerstag durchführen. SchülerInnen, die am Testtag krank sind, holen den Test nach, sobald sie wieder in der Schule sind.
In Vorbereitung der Durchführung eines Selbsttests steht Ihnen das Erklärvideo https://my.hidrive.com/lnk/djruy66Q zur Verfügung. Die Handhabung ist nach ersten eigenen Erfahrungen einfach. Ihre Kinder werden vorsichtig und behutsam bei dem Selbsttest begleitet. Besonders in der Anfangszeit werden in den Klassenstufen 1 und 2 zwei Personen das Testen unterstützen. Es wäre hilfreich, wenn Sie Ihre Kinder gedanklich auf den Selbsttest vorbereiten könnten, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen. Vielen Dank dafür!
Fällt ein Testergebnis positiv aus, wird der Schüler oder die Schülerin von der Klasse getrennt und verbringt die Zeit bis zur Abholung in einem separaten Bereich. Wir informieren zuerst Sie als Eltern und dann das Gesundheitsamt. Ein ungültiges Testergebnis wird wiederholt.
Wenn sich Ihr Kind in der Schule selbst nicht testen soll, können Sie uns gern eine Selbstauskunft vorlegen. Der darin von Ihnen bestätigte Test darf nicht älter als 3 Tage sein. Den Download für das Formular finden Sie hier..
Zudem haben Sie das Recht, Ihr Kind von der Präsenzbeschulung schriftlich abzumelden. Dies sollte bis spätestens zum 12.04.2021 erfolgen. Eine Abmeldung für einzelne Tage ist nicht möglich. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben von der Schule. Eine vollumfängliche Betreuung, wie sie zur häuslichen Lernzeit stattfand, ist nicht mehr möglich.
Sicherlich ergeben sich noch Fragen und Unsicherheiten, die wir nachvollziehen können. Auf dem SMK Blog (https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/) finden Sie viele Antworten, die Ihnen bestimmt weiterhelfen.
Entschuldigen Sie bitte die Kurzfristigkeit der Informationen.
Freundliche Grüße
C. Liebig und S. Scheffel (Schulleitung)
Anhang 1 (Einverständniserklärung)
Anhang 2 (Selbstauskunft)
23.03.2021
Anbei finden Sie eine Ergänzung des aktuellen Hygieneplans unserer Schule mit Stand 17.03.2021. Download hier.
18.02.2021
Liebe Eltern, anbei finden Sie die aktualisierte Fassung des Hygienplans der Grundschule Weinhübel.
Download hier.
16.02.2021
Liebe Eltern, anbei erhalten Sie einen Elternbrief des Ministers für Kultus.
Download hier.